Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Coaching-Verträge zwischen:
Luca Fröhlich
Traberallee 9 17034 Neubrandenburg
Telefon: 017643199488
E-mail: info@lucafroehlich.de (nachfolgend Auftragnehmer) und den Coachees des Auftragnehmers (nachfolgend Auftraggeber). Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggebern, die als Verbraucher gem. § 13 BGB handeln. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. § 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur nachhaltigen Gewichtsreduktion, Körperfettreduktion und Verbesserung der körperlichen Fitness auf Basis von individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers in Form eines Coachings. Der Auftragnehmer unterstützt dabei als Coach den Auftraggeber bei Ernährungsoptimierung, Bewegungs- und Alltagsroutinen sowie der nachhaltigen Veränderung von Körperzusammensetzung und Lebensstil. Die Tätigkeit als Coach ist allerdings nicht auf diesen Bereich beschränkt. Zwischen dem Coach (Auftragnehmer) und dem Coachee (Auftraggeber) wird ein individueller Coaching-Vertrag geschlossen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch Gesprächssitzungen (online via Zoom und auf einer Coaching-Plattform) dabei, individuell festgelegte Ziele zu erreichen. Inhalte des Coachings sind Routinen, Ernährung zum besseren Umgang mit dem eigenen Körper. Geschuldet wird eine Dienstleistung, jedoch kein konkreter Erfolg. Der Auftragnehmer wird nach bestem Wissen und Gewissen für das Anliegen des Auftraggebers zieldienliche Methoden und Interventionen auswählen. Alle angewandten Methoden und Interventionen werden dem Auftraggeber gegenüber offengelegt und transparent gemacht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Coaching ein selbstverantwortlicher Prozess ist, dessen Erfolg von seiner Veränderungsbereitschaft und seinem aktiven Engagement abhängt und dass konkrete Ergebnisse folglich nicht garantiert werden können. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Coach, Prozessbegleiter, Berater und Initiator von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Auftraggeber selbst geleistet. Die Feststellungen im Erstgespräch werden in einem Sitzungsprotokoll stichwortartig festgehalten. Änderungen an der Formulierung des Anliegens im Verlaufe des Coaching-Prozesses sind möglich und werden dokumentiert.
§ 3 Umfang der Leistung Der Umfang der Leistung wird individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geregelt. Grundsätzlich bietet der Auftragnehmer verschiedene Leistungspakete an, aus denen sich der zeitliche sowie inhaltliche Umfang der Leistung ergibt. Näheres ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Coaching-Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. § 4 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die individuell vertraglich vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber kann zwischen mehreren Leistungspaketen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen. Die konkreten Zahlungspflichten ergeben sich aus dem individuell konkret geschlossenen Vertrag. Die erbrachten Leistungen werden im Anschluss an diese, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Die kommunizierten Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der derzeitig gültigen Umsatzsteuer i.H.v 19%. Wird die vereinbarte und angebotene Leistung des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, so berührt dies den Zahlungsansprich des Auftragnehmers nicht.
§ 5 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Mitwirkungsleistungen zu leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere alle zum effektiven Coaching erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen; zu den vereinbarten Sitzungen erscheinen bzw. an den Online-Meetings teilnehmen; die für die Durchführung des Coachings zu Kommunikationszwecken erforderlichen technischen Mittel bereitzuhalten. Der Auftraggeber ist während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen, für seine körperliche und geistige Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich. Die vom Auftraggeber unternommenen Schritte und Maßnahmen, auch solche, die im Rahmen konkreter Übungen vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden, liegen im eigenen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte vertragliche Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar.
§ 6 Annahmeverzug
Sofern der Auftraggeber zu den vereinbarten Terminen nicht erscheint und dadurch in Annahmeverzug gerät, so kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge des Unterlassens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 7 Vorübergehende Verhinderung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verliert den Anspruch auf Vergütung nicht allein dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden oder durch technische Probleme an der Dienstleistung verhindert wird. In diesem Fall ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein neuer Termin zu vereinbaren, gem. § 275 Abs. 3 BGB. § 8 Vertraulichkeit der vertragsbezogenen Informationen
Beide Parteien, Auftragnehmer sowie Auftraggeber, werden alle vertraulichen Informationen, die zum Zwecke des Coachings ausgetauscht werden müssen, vertraulich behandeln. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden; die dem Empfänger unabhängig von diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind oder; der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in den vorherigen Absätzen genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Widerruf 1. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorhandensein eines wichtigen Grundes bleibt für beide Parteien unberührt. 3. Im Fall der vorzeitigen fristlosen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Nach Ablauf der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit (inklusive eines ggf. fest vereinbarten zusätzlichen Betreuungsmonats) verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Eine Kündigung ist ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Verlängerungsmonats schriftlich (z. B. per E-Mail) möglich. 5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt. Für den Fall eines vorzeitigen, d. h. vor der Erbringung der vollständigen Leistung durch den Auftragnehmer, Widerrufs durch den Auftraggeber schuldet dieser dem Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Teilleistungen. 6. Weitere dem Auftraggeber gesetzlich zustehende Widerrufsrechte werden hiervon nicht berührt. § 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren in sozialen Medien die berechtigten Interessen des Auftragnehmers zu wahren. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, falsche Tatsachenbehauptungen oder herabwürdigende Kritik über Programme des Auftragnehmers zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Nimmt der Auftraggeber an Communities oder Gruppen des Auftragnehmers (z. B. auf Facebook) teil, so ist er verpflichtet, die berechtigten Interessen des Auftragnehmers zu wahren. Verstößt der Auftraggeber innerhalb der Gruppe oder Community gegen diese Verpflichtung, beispielsweise durch geschäftsschädigende Äußerungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.
§ 11 Online-Streitbeilegung
Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) informiert der Auftragnehmer über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform). Auftragnehmer als auch Auftraggeber haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr zurichten. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nicht bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber behandelt sämtliche Daten, insb. Gesundheitsdaten, während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen und auch erbrachten Erfolge des Auftraggebers als Referenz zu nutzen und mit diesen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist oder der Auftraggeber nachträglich widerspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht. Für diese Bedingungen und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
AGB – Stand: 10.02.2026
© Coaching by Luca Fröhlich – Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.

Besondere Bedingungen für die Teilnahme an meinen Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings
§1 Umgangston und respektvolles Verhalten
(1) Jeder Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit mit mir sowie im Austausch mit anderen Teilnehmern und Teammitgliedern einen respektvollen und professionellen Umgang zu pflegen.
(2) Sollte es zu einem nachweislichen Fehlverhalten kommen, behalte ich mir das Recht vor, nach einmaliger Abmahnung den Zugang zu meinen Programmen, Inhalten oder Seminaren zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§2 Keine Weitergabe von Zugangsdaten / Account-Sharing
(1) Die Zugangsdaten zu meinen Coaching-Plattformen, Kursen oder Apps sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – es sei denn, ich habe dem vorher ausdrücklich zugestimmt (z. B. bei Familienmitgliedern).
(2) Zur Sicherung des Systems darf ich technische Maßnahmen wie IP-Adressenabgleiche nutzen. Der Einsatz von Anonymisierungstools (z. B. VPNs, Proxys oder Tor) zur Umgehung dieser Überwachung ist untersagt.
(3) Bei Verstoß gegen diese Regelung kann ich den Account nach eigenem Ermessen sperren – dauerhaft oder befristet. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben bestehen.
(4) Missbräuchliche Nutzung oder unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten kann in schweren Fällen rechtlich verfolgt werden – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.
§3 Schutz meiner Inhalte vor unberechtigter Verbreitung
(1) Sämtliche Inhalte, die Kunden im Rahmen des Coachings zur Verfügung gestellt werden (z. B. Trainingspläne, Videos, Unterlagen, Tabellen, Analysen), sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen oder öffentliche Weiterverbreiten ohne meine Zustimmung ist untersagt.
(2) Im Falle einer vorsätzlichen Verletzung dieser Regel behalte ich mir das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und Zugänge sofort zu entziehen.
(3) In solchen Fällen kann ich eine angemessene Entschädigung verlangen – basierend auf den gesetzlichen Regelungen (§ 628 Abs. 1 BGB).
§4 Werbung und Kundenabwerbung innerhalb der Community
(1) Einzelne Empfehlungen oder ein Austausch auf Augenhöhe unter Teilnehmern sind erlaubt. Es ist jedoch untersagt, systematisch andere Teilnehmer meiner Programme aktiv zu werblichen oder geschäftlichen Zwecken zu kontaktieren oder zu akquirieren.
(2) Bei wiederholtem oder störendem Verhalten kann ich den Zugang zu internen Gruppen – z. B. auf Social Media – dauerhaft oder temporär einschränken. Der Vertrag bleibt davon unberührt.
§5 Vertraulichkeit und Schutz interner Informationen
(1) In Calls, Gruppensessions oder Foren werden mitunter persönliche oder betriebsinterne Informationen geteilt. Diese Inhalte sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht nach außen getragen werden.
(2) Bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann ich den Zugang zu Programmen und Plattformen sperren. Auch hier bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
§6 Störungen und unangemessenes Verhalten im Programm
(1) Handlungen, die den Programmablauf stören oder das Lernerlebnis anderer Teilnehmer negativ beeinflussen, sind untersagt – unabhängig davon, ob sie innerhalb der Plattform oder in begleitenden Gruppen erfolgen.
(2) Sollte es zu wiederholten Störungen kommen, bin ich berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme ganz oder teilweise auszuschließen – temporär oder dauerhaft.
Navigation
Kontakt
Luca Fröhlich
Abnehmexperte